18.12.2019 — Tobias Weilandt. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Dieser Argumenttyp funktioniert auf die gleiche Weise wie sein Gegenspieler das "argumentum ad hominem".
Es wird also ein Umstand (gutes Aussehen, berufliche Situation, Geschlecht etc.) herangezogen, um eine "Begründung" für eine Aussage zu benennen. Gutes Aussehen hat aber natürlich nichts mit der logischen Beweiskraft oder der Expertise als logisch schließende Person zu tun.
Ein Mensch kann durchaus unansehnlich sein, aber dennoch gültige und stichhaltige logische Konklusionen ziehen. Ein argumentum pro hominem bezieht sich also auf einen Umstand, der irrelevant für den Beweisschluss ist.
Der große Unterschied zwischen einem argumentum pro hominem und seinem formallogischen Pendant, dem argumentum ad hominem, ist, dass Ersteres ein Kompliment beinhaltet. Es wird also auf einen irgendwie gearteten Vorzug einer Person rekurriert, dieser muss auch noch nicht einmal wahr sein, um eine Aussage zu begründen (eben bspw. "Sie sehen toll aus, Sie müssen einfach Recht haben!").
Beim argumentum ad hominem ist das Gegenteil der Fall, hier bezieht man sich auf einen (scheinbar) negativen Aspekt (bspw. "Ich glaube Ihnen nicht, denn Sie sind Rechtsanwältin!").
Wie genau Sie ein argumentum pro hominem als Scheinargument entlarven und wie Sie darauf reagieren können, zeigt Ihnen im folgenden Video unser Rhetorikexperte Wladislaw Jachtchenko.
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