Die Ruhe vor dem Sturm – Unsicherheiten bei der Auslegung der DSGVO

18.12.2018  — Tobias Weilandt.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Am 25. Mai 2018 trat EU-weit die DSGVO in Kraft. Rund 7 Monate später wird klar: Viele Unternehmen sind sich unsicher, was sie tun sollen. Die befürchteten Abmahnwellen blieben bisher weitestgehend aus, was die Unklarheiten bei der Auslegung und der technischen Umsetzung einiger Regelungen der DSGVO widerspiegelt.

Arbeitet Ihr Unternehmen 100%-ig DSGVO-konform? Wenn Sie sich nicht sicher sind, befinden Sie sich in guter Gesellschaft mit zahlreichen anderen Unternehmern in Deutschland. Gerade einmal ein Viertel der Firmen arbeitet tatsächlich anstandslos gemäß der DSGVO, so die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 500 Unternehmen durch den Digitalverband Bitkom. Etwa 40% der deutschen Unternehmen hätten zum größten Teil die Forderungen der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt. 5% befänden sich noch in der Anfangsphase.

Nachlässigkeit kann man den Unternehmen aber nur bedingt vorwerfen. Problematisch ist die Auslegung einiger DSGVO-Regelungen sogar für die Datenschutzaufsichtsbehörden. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, meint: „Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?“

Insbesondere für kleine Unternehmen sind die notwendigen Umstellungen mit erheblichen Problemen verbunden: Der Einsatz des wenigen Personals muss gänzlich neu überdacht und koordiniert werden, hohe Kosten fallen an, um die nötige Rechtsexpertise einzuholen und die so rare Zeit muss in die Umsetzung technischer Erfordernisse investiert werden. Da kann das Alltagsgeschäft schnell in den Hintergrund geraten und es ist ärgerlich, wenn selbst danach nicht 100-ig sicher ist, ob nun alles regelkonform ist.

Fragen, wie: Wie umfangreich ist die Informationspflicht gegenüber meiner Kunden und Webseitenbesucher? Reicht ein einfacher Link auf der Seite, über den die gesammelten Daten zur Nutzereinsicht bereitgestellt werden? Diese und andere Fragen geben vielen Menschen Anlass, die DSGVO zu verteufeln. Abhilfe und Orientierung bietet unser Referent und Fachanwalt Dr. Christian Velten ab Januar 2019 in einem neuen Videoseminar. Er erklärt Ihnen, welche Daten Sie schützen müssen, welche die wichtigsten Grundsätze der DSGVO sind, wie sich eine sichere Auftragsverarbeitung durch einen Dienstleister gestaltet, welche Tücken sich Ihnen stellen können und wie diese zu nehmen sind.

Quelle: bitkom

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