Die verhaltensbedingte Kündigung

"Bei der verhaltensbedingten Kündigung geht es um Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er durch sein Verhalten gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat." Er muss hierbei nicht vorsätzlich handeln - der häufigste verhaltensbedingte Kündigungsgrund sind wiederholt fahrlässige Widrigkeiten wie etwa Zuspätkommen durch Verschlafen. Hierbei spielen vor allem Interessenabwägungen und zukünftige Verhaltensprognosen eine entscheidende Rolle. Ist mit weiteren Verstößen zu rechnen - oder nicht? Mithilfe einer Abmahnung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten vor Augen führen und ihn mit einer Kündigungsandrohung vor weiteren Widrigkeiten warnen (rechtliche Notwendigkeit). Nur durch eine vergebliche Abmahnung wird die spätere verhaltensbedingte Kündigung wirksam.

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  1. Die verhaltensbedingte Kündigung

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Der VideoCampus bietet sehr praxisbezogene Themen, die verständlich rübergebracht werden. […] Wir haben die Videoseminare das erste Mal getestet und waren sehr positiv überrascht. Das Angebot würden wir jederzeit weiterempfehlen und werden es mit Sicherheit auch noch einmal in Anspruch nehmen.

Frau Stephanie Keutmeier (OBUK Haustürfüllungen GmbH & Co. KG) über ihren Besuch bei einem vergleichbaren Seminar.

Wir waren mit dem Videoseminarpaket sehr zufrieden. Großer Vorteil ist die Flexibilität und das wiederholte Ansehen, außerdem sind die Inhalte des Umsatzsteuerpakets sehr gut aufbereitet.

Kerstin Werner (Egmont Ehapa Media GmbH ) über ihren Besuch bei einem vergleichbaren Seminar.

Ihr Referent

Sami Negm-Awad

Er ist Sozius der traditionsreichen Kölner Anwaltskanzlei Dr. Pribilla, Kaldenhoff, Negm, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht... 

Ziele + Gliederung

Welche weiteren juristischen Voraussetzungen Sie bei der verhaltensbedingten Kündigung erfüllen müssen, damit diese sozial gerechtfertigt ist, erklärt Ihnen Arbeitsrechtsanwalt Sami Negm-Awad in diesem Videoseminar.

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