Eine berichtigte Steuererklärung wird in der Praxis als Selbstanzeige gewertet. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Eine Enthaftungsmöglichkeit besteht durch die Einführung eines Tax-Compliance- Management-Systems.
Ein solches internes Kontrollsystem kann als Indiz gelten, dass Fehler nicht durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit entstanden sind. Dies gab die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 im Anwendungserlass zu § 153 AO bekannt.
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