12.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Gutes tun lohnt sich doppelt: In erster Linie nützt es denjenigen, die unterstützt werden, und zum Zweiten kann derjenige, der spendet, einiges von der Steuer absetzen. Was viele nicht wissen: Auch Gegenstände oder investierte Freizeit können abgesetzt werden. Die VLH erklärt die verschiedenen Varianten.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will es für Bürger und Verbände leichter machen, Flüchtlinge mit einer Geldspende zu unterstützen. Als steuerlich absetzbarer Spendennachweis genüge vom 1. August 2015 bis Ende 2016 ein eigener Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder PC-Ausdruck beim Online-Banking. Dies teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge" vom 22. September 2015 mit.
Der neue, vereinfachte Spendennachweis gilt grundsätzlich für Geldspenden, die an eine gemeinnützige Organisation gehen, zum Beispiel Vereine, Kirchen, Universitäten oder staatliche Museen. Dem BMF-Schreiben zufolge können künftig auch Privatpersonen oder andere nicht steuerbegünstigte Spendensammler, die Spendenkonten für Flüchtlingshilfe eingerichtet haben, unter bestimmten Bedingungen diese Zuwendungen steuerlich absetzen. Nämlich dann, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend an eine steuerbefreite Organisation zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge weitergeleitet werden.
Bislang konnte ein vereinfachter Spendennachweis nur bei Geldspenden bis zu 200 Euro genutzt werden. Ansonsten benötigte jeder Geldspender eine Spendenquittung der begünstigten Institution, die er im Original der Steuererklärung beilegen musste. Erst dann konnte er den Spendenbetrag im Mantelbogen auf Seite 2 als Sonderausgabe eintragen.
Zu den typischen Beispielen für eine Sachspende gehören Kleidung, Schulranzen, Rucksäcke, Handys, Spielsachen oder auch Hygiene-Artikel. Unter folgenden Voraussetzungen lassen sich Sachspenden als Sonderausgabe von der Steuer absetzen:
Werden gleich mehrere Gegenstände gespendet, zum Beispiel einen Satz Trikots und Fußbälle, darf dafür kein pauschaler Preis angegeben werden. Stattdessen sollte eine Liste angelegt werden mit der genauen Bezeichnung jedes Gegenstandes sowie Kaufdatum und –preis, Zustand und Marktwert. In der Zuwendungsbestätigung kann zwar ein Gesamtpreis angegeben werden, die Einzelaufstellung muss aber als Anlage dazu geheftet werden.
Der Wert der Sachspende zählt zu den Sonderausgaben und wird, wie die Geldspende, im Mantelbogen auf Seite zwei der Steuererklärung eingetragen.
Sprachunterricht geben, Hausaufgaben betreuen, Jugendliche im Fußball trainieren oder Ausflüge organisieren: Wer sich in einem Verein engagiert, kann die geschenkte Arbeitszeit von der Steuer absetzen. Folgende Voraussetzung muss dafür erfüllt sein: