Bildungsurlaub: Wie geht das?

01.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Eine oder zwei Wochen zusätzlichen Urlaub, vom Arbeitgeber bezahlt? Und in der Zeit etwas Neues lernen und den Horizont erweitern? Darauf haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch – wenn sie nicht in Bayern oder Sachsen wohnen. Doch viele kennen ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht – oder machen davon keinen Gebrauch.

Etwas Neues lernen, sich persönlich und beruflich weiterentwickeln: 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber nur ein bis zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch. Entsprechende Regelungen gibt es in fast allen Bundesländern.

Wo gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub?

Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern in allen Bundesländern. In Thüringen ist Bildungsurlaub seit Anfang 2016 möglich.

Wie hoch ist der Anspruch?

In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren. Die Bezeichnungen und Regelungen weichen von Bundesland zu Bundesland etwas voneinander ab. Interessierte sollten sich deshalb rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen informieren.

  • Baden-Württemberg: Bildungszeit
  • Berlin: Bildungsurlaub
  • Brandenburg: Bildungsfreistellung
  • Bremen: Bildungsurlaub
  • Hamburg: Bildungsurlaub
  • Hessen: Bildungsurlaub
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellung
  • Niedersachsen: Bildungsurlaub
  • Nordrhein-Westfalen: Bildungsurlaub
  • Rheinland-Pfalz: Bildungsfreistellung
  • Saarland: Bildungsfreistellung
  • Sachsen-Anhalt: Bildungsfreistellung
  • Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub
  • Thüringen: Bildungsfreistellung

Welche Seminare darf ich besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. Auch das DGB-Bildungswerk bietet anerkannte Seminare zu verschiedenen Themen an.

Wer übernimmt die Kosten?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er nicht. Diese müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.



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