Wenn der Chef die Mails mitliest ...

22.03.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz begrüßt die jetzt veröffentlichte gemeinsame "Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz" der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

E-Mailkorrespondenz und Internetnutzung am Arbeitsplatz sind aus vielen Büros nicht mehr wegzudenken. Dabei gestattet der Arbeitgeber es den Beschäftigten immer häufiger, die betriebliche Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) auch für private Zwecke zu nutzen; nicht zuletzt, weil die Kosten für Kommunikation im Laufe der Zeit erheblich gesunken sind. Dieses Entgegenkommen des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten braucht jedoch klare Vorgaben.

Die Aufsichtsbehörden erreichen immer wieder Anfragen von Beschäftigten wie auch Arbeitgebern, ob und in welchem Umfang die private Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet überwacht werden darf. Dabei geht es den Arbeitgebern in der Regel um die Aufrechterhaltung der Systemsicherheit und um den Zugriff auf betriebliche E-Mails, wenn der Beschäftige abwesend und nicht erreichbar ist. Die Beschäftigten hingegen befürchten eine totale Überwachung durch den Arbeitgeber, denn auf diesen Weg könnten auch ganz neue Wege zur Leistungskontrolle der Beschäftigten etabliert werden.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden stellte sich heraus, dass den Arbeitgebern oftmals aus Unkenntnis gravierende datenschutzrechtliche Fehler unterlaufen, die im schlimmsten Falle sogar strafrechtlich relevant sind. Viele Arbeitgeber sind sich zudem nicht hinreichend im Klaren, dass sie beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten und deren Kommunikationspartnern datenschutzrechtliche Grenzen zu beachten haben. Doch auch auf Seiten der Beschäftigten besteht teilweise ein Aufklärungsbedarf, welche Form der Nutzung zulässig ist und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Die nun vorgelegte Orientierungshilfe soll sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten bei diesen Fragen erste Antworten geben. Die Orientierungshilfe enthält eine Reihe von Hinweise zur datenschutzgerechten Kommunikation im modernen Büro und bietet erstmals auch eine Muster-Vereinbarung zur Nutzung der betrieblichen IuK, die von den Unternehmen als Vorlage genutzt werden kann.

Die Orientierungshilfe dient in erster Linie privaten Arbeitgebern, Beschäftigten sowie Betriebsräten und stellt die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz dar, kann aber auch als Orientierung für Behörden dienen. Dabei werden sowohl die aktuelle Rechtslage als auch arbeitsrechtliche Grundsätze berücksichtigt.


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