Muss ich jetzt Steuern zahlen? Deutsche Rentenversicherung Hessen weist auf Steuerpflicht für Renten hin

17.05.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

Nur ein paar Prozent machen den Unterschied: Da die Altersrenten zum 1. Juli 2016 im Westen um 4,25 und im Osten um 5,95 Prozent steigen, werden rund 70.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erstmals steuerpflichtig.

Eine gesetzliche Rente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Sie muss aktuell jedoch nicht voll versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil einer Rente wird seit 2005 jährlich um zwei Prozent angehoben. In diesem Jahr liegt er bei 72 Prozent. Wer also 2016 in Rente geht, muss davon einen höheren Anteil versteuern als jemand, der schon 2015 in Rente gegangen ist – und weniger als jemand, der 2017 in Rente gehen wird.

Der sogenannte Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Er wird auf Basis des ersten abgeschlossenen Kalenderjahrs als Rentner berechnet. Der Betrag wird in Euro und Cent festgeschrieben und gilt fortan unverändert – auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.

Die Folge: Mit Erhöhung der Rente steigt auch ihr zu versteuernder Anteil. Sobald der steuerpflichtige Anteil der Rente allein oder gemeinsam mit anderen Einkünften (zum Beispiel aus Eigentum) den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. In diesem Jahr liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro für Alleinstehende und bei 17.304 Euro für Ehepaare.

Steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai eines Jahres einzureichen. Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.

Hier hilft die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit einem besonderen Service. Sie stellt auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die den Betrag der gezahlten Rente nennt und erklärt, in welche Zeilen der Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.

Die Bescheinigung für das Finanzamt kann am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 480 12 angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.

Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.




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